Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine Orientierung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Als eRecht24-Agenturpartner arbeite ich bei rechtlichen Detailfragen mit den dortigen Vorlagen und Fachinformationen – im Zweifel klären Sie Ihren Einzelfall bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Worum geht es?
Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland die Pflicht zur sogenannten Widerrufsfunktion, umgangssprachlich „Widerrufsbutton“. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in Deutschland in § 356a BGB umgesetzt wurde. Betroffen sind Unternehmen, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen – also klassische Onlineshops, aber auch Anbieter digitaler Inhalte, Online-Kurse, Abonnements oder Finanzdienstleistungen.
Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer online mit wenigen Klicks kaufen kann, soll online auch genauso einfach widerrufen können – ohne E-Mail formulieren, PDF ausdrucken oder im Kundenkonto suchen zu müssen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
- Betroffen: alle B2C-Verträge, die über Website, Shop oder App geschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
- Nicht betroffen: reine B2B-Geschäfte sowie Verträge ohne Widerrufsrecht, zum Beispiel individuell angefertigte Waren oder schnell verderbliche Lebensmittel.
Was der Widerrufsbutton konkret können muss
Das Gesetz beschreibt ein zweistufiges Verfahren:
- Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (oder eine eindeutig gleichbedeutende Beschriftung) – gut sichtbar, farblich hervorgehoben und während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar, zum Beispiel im Footer. Versteckte Formulierungen wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ reichen nicht.
- Online-Widerrufsformular, in dem Kundinnen und Kunden nur die wirklich nötigen Angaben machen: Name, Vertrags- oder Bestellnummer und ein Kommunikationsmittel wie die E-Mail-Adresse. Ein Login darf nicht vorausgesetzt werden.
- Bestätigungsschaltfläche „Widerruf bestätigen“ – erst mit diesem zweiten Klick wird der Widerruf erklärt.
- Eingangsbestätigung: Der Anbieter muss den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, typischerweise per E-Mail, mit Datum und Uhrzeit.
Wichtig: Die Funktion muss auch in der mobilen Ansicht funktionieren und darf nicht von Pop-ups oder Cookie-Bannern verdeckt werden.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Fehlt die Widerrufsfunktion oder ist sie unklar gekennzeichnet, drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist deutlich verlängern – im ungünstigsten Fall auf zwölf Monate und 14 Tage. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
So setze ich den Widerrufsbutton um
Shopify
Für Shopify gibt es inzwischen Apps, die den Button samt Formular und Bestätigungsmail liefern. Mein Ansatz ist ein anderer: Wo es sinnvoll ist, setze ich die Funktion direkt im Theme um – Footer-Link „Vertrag widerrufen“, eine eigene Seite mit dem zweistufigen Formular und die automatische Eingangsbestätigung. So entstehen keine zusätzlichen monatlichen App-Kosten, und die Funktion passt sich dem Design des Shops an. Ob App oder Theme-Lösung die bessere Wahl ist, hängt vom Shop ab – das kläre ich mit Ihnen vorab.
WordPress und WooCommerce
In WordPress lässt sich der Widerrufsbutton mit einer Fluent-Forms- oder WooCommerce-Lösung umsetzen: Footer-Link, Formularseite mit Bestätigungsschritt und automatische E-Mail an Kundin oder Kunde und an Sie. Entscheidend ist, dass Platzierung, Beschriftung und Bestätigung den Vorgaben entsprechen – nicht, welches Werkzeug dahintersteht.
Checkliste für Ihren Shop
- Link oder Button „Vertrag widerrufen“ im Footer – farblich hervorgehoben, auch mobil sichtbar
- Formular mit den Pflichtfeldern Name, Bestell-/Vertragsnummer, E-Mail – ohne Login-Zwang
- Zweiter Schritt „Widerruf bestätigen“
- Automatische Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular aktualisiert (Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion)
- Interner Prozess: Wer bearbeitet eingehende Widerrufe, und wie wird die Rückabwicklung dokumentiert?
Sie möchten prüfen lassen, ob Ihr Shop die Anforderungen erfüllt? Schreiben Sie mir kurz, welches System Sie nutzen – ich schaue mir Footer, Formular und Bestätigung an und sage Ihnen, was fehlt.
