Gewährleistungslabel und Garantielabel ab 27. September 2026: Neue Pflichten für Händler

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag fasst die Rechtslage aus Sicht der Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Als eRecht24-Agenturpartner nutze ich für die Umsetzung die dortigen Fachinformationen; den Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Worum geht es?

Mit der EU-Richtlinie 2024/825 („Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“) und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 führt die EU zwei neue Kennzeichnungen für den Warenverkauf an Verbraucher ein. In Deutschland wurden die Regeln Anfang 2026 ins BGB und EGBGB übernommen. Sie gelten ab dem 27. September 2026 – ohne Übergangsfrist, auch für Bestandsware.

1. Das Gewährleistungslabel (harmonisierte Mitteilung)

Die harmonisierte Mitteilung weist Verbraucherinnen und Verbraucher in einer EU-weit vorgegebenen Gestaltung darauf hin, dass sie beim Kauf von Waren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren haben. Das Label enthält einen QR-Code, der zu weiterführenden Informationen der EU führt.

  • Für wen: alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen – online, stationär oder über Marktplätze.
  • Wie: Die Gestaltung ist verbindlich vorgegeben (Layout, Farben, Typografie, QR-Code). Eigene Nachbauten erfüllen die Pflicht nicht; verwenden Sie die offiziellen Dateien der EU-Kommission in der Sprache des Vertrags.
  • Wo im Shop: gut sichtbar und leicht erreichbar, zum Beispiel über eine eigene Informationsseite, die aus Footer, Kategorie- oder Produktseiten verlinkt ist, im Checkout und – häufig übersehen – in der Bestellbestätigung per E-Mail.

2. Das Garantielabel für Haltbarkeitsgarantien

Das zweite Label betrifft nur Produkte, für die der Hersteller eine freiwillige, unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gibt. Ist das der Fall, muss der Händler das harmonisierte Garantielabel ausspielen:

  • auf der Produktseite,
  • auf der Bestellabschlussseite unmittelbar vor dem Bestellbutton und
  • in der Bestellbestätigung.

Anpassbar sind nur Garantiedauer, Marke und Modellkennung – alles andere ist vorgegeben. Eine 24-Monats-Garantie reicht nicht aus; es muss länger als zwei Jahre sein. Händlergarantien oder Garantien auf einzelne Bauteile lösen die Pflicht nicht aus.

Wer ist verantwortlich?

Die Anzeige beider Labels im Shop ist Sache des Händlers. Der Hersteller muss die Garantiebedingungen bereitstellen; prüfen und einpflegen müssen Sie die Angaben aber selbst – auch auf Marktplätzen bleibt die Verantwortung beim Verkäufer.

Was passiert bei Verstößen?

Fehlende oder falsch gestaltete Labels gelten als Vorenthalten wesentlicher Informationen nach dem UWG. Damit drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Kosten – schon eine einzelne betroffene Produktseite kann ausreichen.

So gehe ich bei der Umsetzung vor

  1. Offizielle Dateien laden – nur aus der Quelle der EU-Kommission, in den benötigten Sprachen.
  2. Gewährleistungsmitteilung einbinden – Informationsseite anlegen, Footer-Link setzen, Checkout und Bestellbestätigung ergänzen. In Shopify setze ich das im Theme und in den E-Mail-Vorlagen um, ohne kostenpflichtige App; in WordPress/WooCommerce über Seite, Menü und Mail-Vorlagen.
  3. Sortiment prüfen – welche Produkte haben eine qualifizierte Herstellergarantie über zwei Jahre? Diese Angaben gehören als Produktattribut in den Shop.
  4. Garantielabel je Produkt ausspielen – mit korrekter Dauer, Marke und Modell auf Produktseite, Bestellabschluss und Bestätigungsmail.
  5. Marktplätze abfragen – Amazon, eBay & Co. regeln die Technik, die Daten müssen Sie liefern.
  6. Ladengeschäft nicht vergessen – Aushang mindestens DIN A4 und Labels an Ware oder Regal.

Sie möchten wissen, was in Ihrem Shop konkret anzupassen ist? Melden Sie sich – ich prüfe Produktseiten, Checkout und E-Mail-Vorlagen und setze die Labels sauber um.